Wird Verlustverrechnungsbegrenzung für 2021 heute gestrichen?

Heute gibt es gute Neuigkeiten.

Sie als Trader hatten Ende letzten Jahres sicherlich mitbekommen, dass ab 2021 eine Einkommensteueränderung in Deutschland in Kraft treten würde, die bei Privatpersonen, die mit Derivaten (Optionen, Futures, CFDs etc.) handeln, die Tradingverluste nicht mehr mit den Tradinggewinnen gleichstellen würde. Es steht im Gesetzestext, dass nur noch 10.000 EUR Verlust von den Gewinnen steuerlich absetzbar wären.

Heute könnte sich das wieder ändern - zu Gunsten von uns Tradern.

Der Bundesrat in Berlin hat auf seiner heutigen Tagesordnung, über relevante Empfehlungen eines Fachausschusses zu debattieren und abzustimmen. Diese Empfehlungen lauten ziemlich eindeutig, dass die Verlustverrechnungsbegrenzung wieder aus dem Gesetzestext gestrichen werden sollten.

Das hat mehrere objektiv gute Gründe, unter anderem:

  • das Nettoprinzip der fairen Besteuerung würde verletzt

  • Privatpersonen würden Unternehmen gegenüber sehr ungleich behandelt

  • der Bürokratieaufwand würde erheblich steigen und stünde in keinem Verhältnis zu den dazu zusätzlich generierbaren Steuereinnahmen.

Um einen guten Überblick über alle Details zu erhalten, empfehle ich dieses Video von André Stagge (dessen Youtube-Kanal ich Ihnen wärmstens empfehlen kann):

Insbesondere für uns Trader, die Expert Advisors (EAs) verwenden, tendieren zu einer einigermaßen hohen Dealfrequenz, was in der Regel eine hohe Verlustsumme mit sich bringt. Diese muss natürlich von der (hoffentlich höheren) Gewinnsumme steuerlich absetzbar sein, damit sich Trading als Einkommensquelle überhaupt lohnen kann.

Drücken wir also alle die Daumen, dass der Bundesrat heute die richtige Entscheidung trifft für uns Trader.

Beste Tradingerfolge wünscht
Cristof Ensslin von mindful FX, Ihr EA-Programmierer

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